Die Lufthansa AG will bis Ende 2017 die Hauptverwaltung in Köln mit 365 Arbeitsplätzen schließen.
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Ein Schichtarbeiter muss an gesetzlichem Feiertag Urlaub nehmen, wenn er dienstplanmäßig Schicht hätte
BAG, Urteil vom 15.01.2013 - 9 AZR 430/11.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird erfüllt, indem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit. Dies ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.2013 auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten dienstplanmäßig zur Arbeit verpflichtet wäre (Az.:9 AZR 430/11).
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